Wildschadenvermessung und Gutachten mit Drohne

Was beschädigt ist, lässt sich heute exakt nachweisen – schnell, nachvollziehbar und rechtlich verwertbar.

Unsere Kunden

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Sie möchten einen Wildschaden beweisen – aber ohne Streit, Aufwand und Unsicherheit?

Dann brauchen Sie keine Vermutungen, sondern messbare Fakten. Ob Rehverbiss im Mais, umgegrabene Wiese oder Wildschweinspur durchs Getreide: Ein Luftbild zeigt die gesamte betroffene Fläche, ein digitaler Bericht belegt den Schaden – nachvollziehbar für Jäger, Versicherung oder Amt.

Was Ihnen diese Lösung abnimmt

Sie sehen genau, was betroffen ist

Die Drohne erfasst die Fläche flächendeckend. Kein Schätzen, kein Interpretieren.

Sie haben ein vollständiges Dokument in der Hand

Mit Fotos, Karten, Flächenangaben und Beschreibung. So lassen sich Schäden korrekt melden und belegen.

Sie ersparen sich Diskussionen

Ob mit Jagdpächter, Versicherer oder Behörde – Sie zeigen nachvollziehbare Daten, keine Meinung.

Drei Arten der Wildschadenserhebung

Wildschadensdokumentation

Dokumentation der Schäden in Bild und Videoform durch Luftaufnahmen sowie präzise und hochgenaue Orthofotos.

Wildschadensvermessung

Exakte Vermessung der Schadensfläche.

Wildschadensbewertung

Bewertung der Schäden durch unseren gerichtlich beeidigten Sachverständigen mit vollständigem Schadensgutachten.

Typische Fragen, die jetzt entstehen

Wenn Sie eine klare Antwort suchen – starten Sie mit einem Luftbild.

So funktioniert das – ganz ohne Vorwissen

Melden Sie uns Ihre Fläche und den Schaden

Am besten frühzeitig, idealerweise direkt nach Feststellung.

Die Fläche wird mit Drohne beflogen

Schnell, kontaktlos, effizient – auch bei großem Gelände oder unklarer Begrenzung.

Sie erhalten eine genaue Auswertung

Als Bericht, PDF oder Karte. Klar aufbereitet, mit Bildern und Flächenberechnung.

Sie geben den Bericht weiter

An Versicherung, Jagdpächter oder Amt. Der Nachweis ist vollständig und nachvollziehbar.

Was im Bericht enthalten ist

Das bringt Ihnen der digitale Nachweis

Kontaktieren Sie uns

Warum Blickwinkel?

Jahre Erfahrung
13
Drohnenstarts und -
landungen jährlich
3000 +
Einsatzerfahrung
6800 ha+

Ratgeber aus der Praxis · Häufige Fragen

Wildschaden im Mais: vermessen und sichern, bevor gehäckselt wird

Zur Maisernte wird die Zeit knapp: Die Fristen für die Meldung sind kurz, und ist der Schlag erst gehäckselt, lässt sich der Schaden kaum noch beweisen. Hier lesen Sie, wie die Vermessung aus der Luft abläuft, welche Fristen gelten und was Sie für die Verhandlung in der Hand haben.

Wie genau lässt sich ein Wildschaden aus der Luft vermessen?

Auf den Quadratmeter genau. Die Drohne nimmt den ganzen Schlag auf, eine KI-gestützte Auswertung trennt geschädigte von gesunden Bereichen. Aus einem Streit über Prozentsätze wird eine belegte Zahl.

  • Der komplette Schlag statt einzelner Stichproben
  • Jede Schadstelle mit Koordinaten dokumentiert
Schaden aufnehmen lassen
5,08 haMaisschlag vollständig erfasstBeispiel aus einem unserer Einsätze
0,272 hadavon als Schadfläche ausgewiesenrund 5,4 Prozent, exakt abgegrenzt statt geschätzt
Mehr Details zur Auswertung

Aus den Luftbildern entsteht ein maßstabsgetreues Orthofoto des Schlags. Die Schadflächen werden erkannt, abgegrenzt und aufsummiert. So sehen alle Beteiligten dieselbe Grundlage: Lage, Form und Größe jeder betroffenen Stelle, nicht nur einen Prozentsatz, den jemand am Feldrand geschätzt hat.

Das funktioniert nicht nur bei Wildschaden durch Schwarzwild, sondern auch bei Mäusefraß oder Sturmschäden im Bestand.

Welche Fristen gelten beim Wildschaden im Mais?

Kurze. In Niederösterreich machen Sie den Schaden binnen zwei Wochen beim Jagdausübungsberechtigten geltend, in Oberösterreich spätestens drei Wochen nach Bekanntwerden, in Deutschland binnen einer Woche bei der zuständigen Behörde. Wer die Frist versäumt, verliert in der Regel den Anspruch.

  • Aufnahme vor dem Häckseln, solange der Schaden im Bestand sichtbar ist
  • Befliegung meist binnen 1 bis 2 Tagen nach Ihrer Meldung
Schaden jetzt sichern

Niederösterreich

Binnen 2 Wochen beim Jagdausübungsberechtigten, im Wald 4 Wochen

Oberösterreich

Unverzüglich, spätestens 3 Wochen nach Bekanntwerden beim Jagdausübungsberechtigten

Deutschland

Binnen 1 Woche bei der zuständigen Behörde, meist der Gemeinde

Vor der Ernte

Ist der Mais gehäckselt, lässt sich die Ursache kaum noch belegen

Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist das Jagdgesetz Ihres Bundeslandes.

Mehr Details zu den Fristen

Niederösterreich: Kommt binnen zwei Wochen keine Einigung mit dem Jagdausübungsberechtigten zustande, melden Sie den Anspruch innerhalb weiterer zwei Wochen bei der Bezirkshauptmannschaft an, mit der Schadenshöhe in Zahlen. Lässt sich die Höhe erst zur Ernte feststellen, wird sie geschätzt, und den Schlichter verständigen Sie spätestens zwei Wochen vor dem Erntetermin. Der Anspruch geht verloren, wenn bei der Besichtigung nicht mehr feststellbar ist, ob Wild den Schaden verursacht hat.

Oberösterreich: Ist der Jagdausübungsberechtigte nicht erreichbar, melden Sie den Schaden binnen einer Woche beim Bürgermeister. Die Schlichtungsstelle können Sie anrufen, wenn sieben Wochen nach Bekanntwerden keine Einigung erzielt ist.

Deutschland: Die Wochenfrist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Schaden wissen oder bei gehöriger Sorgfalt hätten wissen müssen. Das Verfahren im Detail regeln die Länder.

Für Sie heißt das: Die Luftaufnahme gehört vor die Ernte. Sie hält Lage und Größe jeder Schadstelle datiert fest, auch wenn der Schlag danach gehäckselt wird.

Wer erstellt das Gutachten?

Die fachliche Bewertung kommt von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Feldbau und Bodenschutz. Damit steht hinter den Zahlen nicht nur Technik, sondern auch fachliche Verantwortung.

Gutachten anfragen
BeeidetSachverständiger für Feldbau und Bodenschutzallgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert
Seit 2017zertifiziertes IngenieurbüroFachgebiet Agrarwissenschaften und Agrartechnik
Mehr Details zur Bewertung

Die Vermessung liefert die Schadfläche. Für die Bewertung des Ertragsverlusts kommen Kultur, Entwicklungsstadium, Standort und Vergleichsflächen dazu. Beides zusammen ergibt eine nachvollziehbare Grundlage, die in Verhandlungen mit Jagdausübungsberechtigten oder in der Wildschadenskommission Bestand hat.

Was bekomme ich in die Hand?

Ein Orthofoto des Schlags, die abgegrenzten Schadflächen mit Quadratmeterangabe, Fotos zur Dokumentation und die fachliche Einordnung. Alles in einem Format, das Sie ohne Erklärung weitergeben können.

Unterlagen anfordern

Orthofoto

Maßstabsgetreues Luftbild des gesamten Schlags

Schadflächen

Abgegrenzt, mit Koordinaten und Flächenangabe

Dokumentation

Datiert und archivierbar für spätere Verfahren

Einordnung

Fachliche Bewertung durch den Sachverständigen

Mehr Details zur Verwendung

Die Unterlagen sind neutral und nachvollziehbar. Sie dienen der Beweissicherung, bevor gemäht, gehäckselt oder geerntet wird, und lassen sich in Gesprächen mit der Jagdgesellschaft ebenso verwenden wie in einem späteren Verfahren.

Weitere Fragen

Wie wird ein Wildschaden im Mais berechnet?

Vereinfacht: Schadfläche mal Ertrag je Hektar mal ortsüblichem Marktpreis. Ist der Mais noch nicht erntereif, wird der Schaden so bewertet, wie er sich zur Ernte auswirkt. Am meisten gestritten wird über die Schadfläche. Genau die vermessen wir auf den Quadratmeter.

Wann lohnt sich ein Gutachter?

Sobald Sie sich mit dem Jagdausübungsberechtigten über Fläche oder Höhe nicht einig sind oder ein größerer Teil des Schlags betroffen ist. Eine neutrale Vermessung ersetzt Schätzwerte durch belegte Zahlen und kann ein Schlichtungsverfahren verkürzen oder ganz vermeiden. Bei kleinen, unstrittigen Schäden reicht oft die Einigung vor Ort.

Kann ich einen eigenen Sachverständigen beauftragen?

Ja. Als Privatgutachten dient Ihnen unsere Vermessung mit fachlicher Bewertung als Grundlage für die Verhandlung. Im amtlichen Verfahren entscheiden Schlichter oder Behörde, welche Beweise sie heranziehen und ob ein weiterer Sachverständiger beigezogen wird. Die Flächendaten sind neutral, mit Bildern belegt und für alle Beteiligten nachvollziehbar.

Welches Wild verursacht Schäden im Mais?

Vor allem Schwarzwild: Wildschweine wühlen nach der Aussaat, fressen die Kolben ab der Milchreife und legen ganze Bereiche um. Je nach Region kommen Dachs und Rotwild dazu. Aus der Luft zeichnen sich die Schadstellen als Lücken und umgelegte Flächen im Bestand deutlich ab.

Wie schnell geht das?

Oft innerhalb von 1 bis 2 Tagen, je nach Region und Wetterlage.

Was kostet die Vermessung?

Das hängt von Flächengröße und Lage ab. Sie erhalten immer ein faires, nachvollziehbares Angebot vorab.

Bei welchen Kulturen und Schadensarten funktioniert das?

Wir haben unter anderem Mais, Soja und Grünland vermessen, bei Schwarzwildschäden ebenso wie bei Mäusefraß und Sturmschäden. Entscheidend ist, dass sich der Schaden im Bestand sichtbar abzeichnet.

Brauche ich die Zustimmung der Jagdgesellschaft?

Für die Aufnahme Ihrer eigenen Fläche nicht. Sinnvoll ist es trotzdem, die Gegenseite früh einzubinden: Eine gemeinsam anerkannte Grundlage bringt schneller zu einer Einigung als zwei unterschiedliche Schätzungen.

Schaden jetzt sichern, bevor gehäckselt wird.

Melden Sie uns Fläche, Kultur und Schadensbild. Wir fliegen, vermessen und liefern die Unterlagen für Ihre Verhandlung.

Wenn Sie einen Schaden haben – handeln Sie rechtzeitig

Je früher Sie den Schaden erfassen, desto einfacher ist die Beweissicherung. Eine einmalige Aufnahme kann im Zweifel viel Diskussion und Verhandlung ersparen.
Beratung und Schulung