Drohnen-Service · Oberösterreich

Schneckenkorn ausbringen, wenn kein Traktor mehr aufs Feld kann

Nach Regentagen ist der Acker nicht befahrbar – der Schneckendruck steigt trotzdem. Die Drohne bringt das Schneckenkorn aus, ohne Bodendruck und ohne Fahrspuren. In Oberösterreich auf Grundlage einer behördlichen Bewilligung.

Ohne Bodendruck Auch auf nassen Flächen Behördenweg inklusive Ingenieurbüro seit 2017
Saison Winterraps Die Anmeldung für den Herbst läuft. Bitte früh melden: Die Anzeige der Anwendung muss spätestens am vorletzten Werktag vor dem Einsatz bei der Behörde liegen – Samstage zählen dabei nicht als Werktage.

Wann die Drohne der richtige Weg ist

Schnecken richten den Schaden dort an, wo man am schwersten hinkommt. Nach Niederschlägen ist der Boden weich, die Fahrgasse tief, und jede Überfahrt verdichtet den Boden und beschädigt den jungen Bestand.

Die Drohne arbeitet unabhängig von der Tragfähigkeit des Bodens. Sie kommt auf die Fläche, wenn die Maschine stehen bleiben muss – und sie hinterlässt keine Spur.

Agrardrohne im Einsatz über einer teilweise überstauten Ackerfläche
Nasser Acker

Stehendes Wasser, weiche Fahrgassen, keine Tragfähigkeit. Der Schneckendruck wartet nicht, bis die Fläche abgetrocknet ist.

Junger Rapsbestand

Jede Überfahrt kostet Pflanzen. In der empfindlichen Phase nach der Saat ist eine Ausbringung ohne Fahrspuren ein echter Unterschied.

Erntenaher Bestand

Wird im stehenden Getreide ein Befallsbeginn festgestellt und soll eine Zwischenfrucht folgen, ist die Fläche kaum noch befahrbar.

Zwei Anwendungen, klar getrennt

Grundvoraussetzung für beide

Beide Anwendungen setzen voraus, dass Nacktschnecken tatsächlich auftreten. Grundlage ist jeweils ein Befallsbeginn oder das Sichtbarwerden erster Symptome bei einer Feldkontrolle. Eine vorbeugende Ausbringung ohne Befallsbezug ist nicht bestimmungsgemäß – und wir führen sie nicht durch.

Anwendung 1

Winterraps im Herbst

Die übliche Anwendung. Nach der Saat, wenn die Feldkontrolle Schneckenaktivität zeigt – Schleimspuren, lebende Nacktschnecken oder erste Fraßsymptome.

Die Fläche ist in dieser Phase häufig feucht und schwer befahrbar, der junge Bestand empfindlich gegen Überfahrten. Mulchsaat, Ausfallraps und feuchte Witterung verstärken den Druck zusätzlich.

Anwendung 2

Erntenaher Getreidebestand

Wird in Weizen oder Gerste ein Befallsbeginn festgestellt, ist eine Anwendung innerhalb der zugelassenen Indikation möglich. Für die maßgebliche Drohnen-Indikation ist im BAES-Register keine Wartefrist in Tagen ausgewiesen.

Praktisch relevant ist das dort, wo unmittelbar nach der Ernte eine Zwischenfrucht folgt und der Schneckendruck den Auflauf gefährden würde. Auch hier gilt: Anlass ist der festgestellte Befall, nicht der Erntetermin.

Was in Oberösterreich gilt

Oberösterreich hat mit der OÖ. Pflanzenschutzdrohnen-Verordnung (LGBl. Nr. 9/2024) einen geregelten Weg für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit unbemannten Luftfahrzeugen geschaffen. Dieser Weg ist kein Selbstläufer – er ist an klare Voraussetzungen gebunden.

VoraussetzungWas das bedeutet
Zulassung des MittelsDas Mittel muss im BAES-Register für die Anwendung mit unbemannten Luftfahrzeugen ausgewiesen sein. Für Sluxx HP (Pfl.Reg.Nr. 3317-0) ist die Anwendungsart „Streuen mittels Drohne“ gegen Nacktschnecken in Ackerbaukulturen enthalten.
BewilligungsbescheidDie Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt im Einzelfall – für bestimmte Flächen, Kultur, Mittel und Zeitraum. Ohne Bescheid keine Anwendung.
Anzeige der AnwendungJede tatsächliche Anwendung ist spätestens am vorletzten Werktag vor dem Einsatz während der Amtsstunden anzuzeigen. Samstage zählen nicht als Werktage. Die Anzeige geht gleichzeitig an die Pflanzenschutzstelle.
LuftfahrtrechtDie Drohne benötigt eine Betriebsgenehmigung nach Art. 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Der Abstand über dem Bestand beträgt maximal 5 Meter.
SachkundeDer berufliche Verwender benötigt den Sachkundenachweis.
Wichtig

Die Bewilligung gilt immer für den konkreten Einzelfall. Eine veröffentlichte Liste bewilligter Anwendungen des Landes belegt behördliche Praxis, ersetzt aber keinen eigenen Bescheid. Wir prüfen vorab, ob Ihre Flächen abgedeckt sind.

Erste Seite des Fact-Sheets zur Schneckenkorn-Ausbringung mit Drohne
Zum Mitnehmen

Fact-Sheet für Landwirte

Die Prüfpunkte auf einer Seite: was vor der Anwendung zu klären ist, welche Unterlagen vorliegen müssen, wie die Befallsnotiz aussieht und was nicht ausreicht. Zum Ausdrucken und Mitnehmen auf den Betrieb.

PDF, 1 Seite, A4 Stand 12.06.2026 Kein Formular, direkter Download
Fact-Sheet herunterladen

Wer es genauer wissen will: Im Fachartikel Schneckenkorn per Drohne – was in Oberösterreich tatsächlich gilt gehen wir auf Zulassung, Bewilligungsverfahren, Anzeigefristen und Dokumentation im Einzelnen ein.

Den Behördenweg übernehmen wir

Der Papierkram ist der Grund, warum viele Betriebe die Drohnenanwendung gar nicht erst in Betracht ziehen. Genau den nehmen wir Ihnen ab.

  • Prüfung der Voraussetzungen für Ihre konkreten Flächen
  • Ansuchen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
  • Fristgerechte Anzeige der tatsächlichen Anwendung, gleichzeitig an die Pflanzenschutzstelle
  • Ausbringung mit eigener Drohne, RTK-genau, mit Betriebsgenehmigung nach Art. 12 DVO (EU) 2019/947
  • Einsatzprotokoll mit Fläche, Kultur, Datum, Menge, Gerät, Witterung und verantwortlicher Person
  • Unterstützung bei der Befallsnotiz, die den Behandlungsanlass belegt
  • Aufzeichnung nach den seit 1. Jänner 2026 erweiterten Vorgaben
Agrardrohne im Anflug über einem Feld bei der Ausbringung von Schneckenkorn
Fixpreis je Hektar 65,00 €

inklusive Mittel, Ansuchen und Anzeige. Üblich sind 4 kg/ha; die Zulassung lässt bis zu 7 kg/ha zu.

Was darin enthalten ist

Der Preis umfasst das Pflanzenschutzmittel, den gesamten Behördenweg und die Ausbringung samt Einsatzprotokoll. Sie bekommen eine Leistung, keine Baustelle.

Die maßgebliche Aufwandmenge im Einzelfall ergibt sich aus dem Anwendungsplan im Bewilligungsbescheid.

So läuft es ab

  1. 1 Fläche melden

    Im Portal eintragen. Wir prüfen die Voraussetzungen für Ihre Schläge.

  2. 2 Befall feststellen

    Feldkontrolle mit kurzer Befallsnotiz zum Anlass. Ohne Befund keine Anwendung.

  3. 3 Bescheid und Anzeige

    Wir führen das Ansuchen und melden die Anwendung fristgerecht bei Behörde und Pflanzenschutzstelle.

  4. 4 Ausbringung

    Einsatz mit der Drohne, danach vollständiges Protokoll für Ihre Aufzeichnung.

Häufige Fragen

Darf Schneckenkorn überhaupt mit der Drohne ausgebracht werden?

In Oberösterreich ja, unter klaren Voraussetzungen. Das Mittel muss im Pflanzenschutzmittelregister des BAES für die Anwendung mit unbemannten Luftfahrzeugen zugelassen sein. Für Sluxx HP (Pfl.Reg.Nr. 3317-0) ist die Anwendungsart „Streuen mittels Drohne“ gegen Nacktschnecken in Ackerbaukulturen im Register ausgewiesen.

Dazu kommen ein Bewilligungsbescheid der Bezirksverwaltungsbehörde, die fristgerechte Anzeige der tatsächlichen Anwendung und die luftfahrtrechtlichen Nachweise. Erst alle Teile zusammen ergeben eine zulässige Anwendung.

Geht das auch in einem erntenahen Getreidebestand?

Für die maßgebliche Drohnen-Indikation ist im BAES-Register keine Wartefrist in Tagen ausgewiesen. Die zeitliche Nähe zur Ernte ist damit für sich allein kein Ausschlussgrund.

Entscheidend bleibt etwas anderes: Die Anwendung muss gegen Nacktschnecken bei Befallsbeginn beziehungsweise beim Sichtbarwerden erster Symptome erfolgen und alle Auflagen einhalten. Sie wird nicht dadurch zulässig, dass sie nahe an der Ernte liegt – und auch nicht dadurch unzulässig.

Muss ich einen Schaden nachweisen?

Nein. Die Zulassung knüpft an den Befallsbeginn beziehungsweise das Sichtbarwerden erster Symptome an, nicht an einen bereits eingetretenen erheblichen Schaden.

Eine eigenständige gesetzliche Pflicht, Fraßschäden zu dokumentieren, besteht nicht. Eine kurze Befallsnotiz mit Datum, Witterung und Beobachtung ist aber fachlich sinnvoll, weil sie den Anlass der Anwendung belegt. Wir unterstützen Sie dabei.

Wie viel Zeit muss ich einplanen?

Das hängt vom Bewilligungsstand für Ihre Flächen ab. Die Anzeige der konkreten Anwendung muss spätestens am vorletzten Werktag vor dem Einsatz während der Amtsstunden bei der Behörde sein; Samstage zählen dabei nicht als Werktage.

Melden Sie Ihre Flächen deshalb früh an. Wer zu spät meldet, darf nicht ausbringen – das ist der häufigste vermeidbare Fehler.

Was ist, wenn keine Schnecken auftreten?

Dann bringen wir nichts aus. Eine vorbeugende Ausbringung ohne festgestellten Befall wäre nicht bestimmungsgemäß. Die Feldkontrolle entscheidet, nicht der Kalender.

Welche Menge wird ausgebracht?

In der Praxis bringen wir üblicherweise 4 kg/ha aus. Die Zulassung lässt bis zu 7 kg/ha zu. Maßgeblich ist im Einzelfall der Anwendungsplan im Bewilligungsbescheid; die tatsächlich ausgebrachte Menge wird im Einsatzprotokoll festgehalten.

Gilt das auch außerhalb Oberösterreichs?

Unser Angebot bezieht sich auf Oberösterreich, wo die OÖ. Pflanzenschutzdrohnen-Verordnung den Rahmen setzt. Für Flächen in anderen Bundesländern klären wir die dort geltenden Anforderungen im Einzelfall – sprechen Sie uns an.

Flächen für die Herbstsaison anmelden

Im Winterraps entscheidet sich der Bestand in den Wochen nach der Saat. Melden Sie Ihre Flächen früh an – die Anzeige muss spätestens am vorletzten Werktag vor dem Einsatz bei der Behörde liegen.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite beschreibt unsere Dienstleistung und ersetzt keine behördliche Einzelfallentscheidung. Maßgeblich sind der jeweils aktuelle Zulassungsstand des Pflanzenschutzmittels laut BAES-Pflanzenschutzmittelregister, der Bewilligungsbescheid der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde und die dort verfügten Auflagen. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.